Grundsatz Awareness
Das TapTab will ein Ort sein, der möglichst sicher für alle ist. Bei Awareness geht es darum, die Grenzen anderer zu respektieren und ein Bewusstsein für Diskriminierungen und grenzüberschreitendes Verhalten zu schaffen und einen möglichst sensiblen Umgang mit betroffenen Personen zu fördern.
Hier findet ihr unseren Awareness-Flyer zum Download
Wir sind uns bewusst, dass es im Nachtleben zu grenzüberschreitendem und diskriminierendem Verhalten kommen kann. Dagegen wollen wir vorgehen - und das mit eurer Hilfe. Wenn ihr etwas beobachtet, hört oder auch selbst betroffen seid, wendet euch jederzeit wenn möglich an eine der anwesenden Awareness-Personen oder das Bar-, Kassen- oder Securitypersonal. Wir wollen nicht wegschauen und stehen euch zur Seite, werden aber nichts ohne euer Einverständnis unternehmen.
Kontakt
Falls ihr euch später erst melden möchtet, könnt ihr das gleich hier über unser Awareness-Formular tun. Oder ihr schreibt uns einfach eine E-Mail an
Fachstellen
Das TapTab kann keine professionelle Hilfe anbieten. Hier sind Anlaufstellen, welche im Ernstfall weiterhelfen können:
Verein Fachstelle Gewaltbetroffene Schaffhausen
Website | 052 625 25 00
Telefon gegen Gewalt
Website | 076 516 26 76
Zürcher Anlaufstelle Rassismus ZüRAS
Website | 044 415 62 26
WC
Im TapTab gibt es WCs mit Pissoir und WCs für FINTA, damit sich möglichst alle wohl fühlen können im Nachtleben.
K.O.-Tropfen
Was sind K.O.-Tropfen?
K.O. heisst auf englisch «knock out» und bedeutet auf deutsch «ausser Gefecht setzen». Als sogenannte K.O.-Tropfen werden verschiedene Substanzen eingesetzt. Dazu zählen zum Beispiel GHB (Gammahydroxybuttersäure) und GBL (Gammahydroxybutyrolacton) bzw. Liquid Ecstasy.
Wie wirken K.O.-Tropfen?
Bei der Einnahme verändern sich die Wahrnehmung und das Wohlbefinden innert kürzester Zeit (10 - 20 Minuten). Die Wirkung hält je nach Substanz und Dosis meist einige Stunden an. Viele beschreiben das Gefühl, als sei man «plötzlich sehr betrunken».
Die Wirkung kann Euphorie, Hemmungslosigkeit und sexuelle Stimulation auslösen. Überdosiert führt es zu Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit, Willenlosigkeit, Schweissausbrüchen, eingeschränkter Beweglichkeit, einem Gefühl als sei man «in Watte gepackt» bis hin zur Bewusstlosigkeit und Atemnot.
Wenn die Dosierung so hoch war, dass es zur Bewusstlosigkeit kommt, können sich Betroffene nach dem Aufwachen grösstenteils an nichts mehr erinnern. Selbst dann, aber vor allem auch wenn die Symptome weniger eindeutig sind, ist es schwierig zu erkennen, dass K.O.-Tropfen verabreicht wurden.
Warum werden K.O.-Tropfen verabreicht?
Sie werden einerseits bewusst als Partydroge eingenommen oder aber Personen ungewollt und unbemerkt ins Getränk gemischt – Erfahrungen zufolge mit der Absicht eines sexuellen Übergriffs.
Wie sehen die K.O.-Tropfen aus? Wie riechen und schmecken sie?
Es handelt sich um farbloses Pulver oder um Flüssigkeiten mit salzigem oder leicht seifigem Geschmack und praktisch ohne Geruch. Sie sind gut mit Flüssigkeiten mischbar und sind – wenn unbemerkt verabreicht – im Getränk fast nicht wahrnehmbar, weil gerade Süss- bzw. Mixgetränke den Geschmack von K.O.-Tropfen überdecken. Dennoch kann es sein, dass das Getränk stärker sprudelt, sich farblich verändert oder trüber erscheint.
So kannst du dich schützen
Sei aufmerksam. Behalte dein Getränk im Auge und lass es nie unbeaufsichtigt stehen.
Hol dein Getränk selbst an der Bar und nimm keine offenen Getränke von fremden Personen an.
Lass Vertrauenspersonen auf dein Getränk aufpassen.
Was tun, wenn ich das Gefühl habe, dass mir K.O.-Tropfen verabreicht worden sind?
Das nicht einvernehmliche Verabreichen von K.O.-Tropfen ist absolut armselig, gefährlich und vor allem auch eine Straftat. Wenn du denkst, dir sei ungewollt etwas eingeflösst worden: Hol dir unbedingt Hilfe! Wende dich an eine:n Freund:in oder melde dich jederzeit bei unserem Personal - wir sind für dich da und unterstützen dich.
Wir empfehlen jeder Person, die den Verdacht auf K.O.-Tropfen hat, sich möglichst schnell im Notfall untersuchen zu lassen. K.O.-Tropfen sind nur sehr kurze Zeit nachweisbar: Im Urin acht bis zwölf Stunden, im Blut sogar nur ca. sechs Stunden. Wir empfehlen dies einerseits aus gesundheitlichen Gründen, aber auch, falls du dich dazu entscheidest, Anzeige zu erstatten.
Du kannst dich (anonym) über unser Awareness-Formular oder über
Was tun, wenn dich jemand um Hilfe bittet?
Lasse wenn möglich die betroffene Person nicht alleine und wende dich an unser Personal.
Passiert es dir ausserhalb TapTab, ruf lieber einmal zu früh die Ambulanz.
Was kann ich sonst noch tun?
Wirkt jemand sehr betrunken, kannst du dich bei der Person versichern, ob alles in Ordnung ist. Behalte die Umgebung im Auge. Vergewissere dich, ob die Person mit Freund:innen unterwegs ist und sprich dich mit ihnen ab, wenn notwendig.
Findest du eine bewusstlose Person vor, rufe Hilfe und lass die Person nicht alleine.
Du möchtest dich weiter informieren zum Thema K.O.-Tropfen? Sehr schön. Diese Webseiten können wir dir empfehlen:
Drogenkonsum
Wie du Spass haben willst, ist deine Entscheidung. Bitte sei dir bewusst, dass das Konsumieren und Dealen von Drogen illegal ist. Wir wissen, dass Drogen im Nachtleben konsumiert werden. Sollten wir Besucher:innen beim Konsumieren oder Dealen beobachten, kann es zum Hausverbot kommen.
Darum sei dir bewusst: Sei achtsam und verantwortungsvoll im Umgang mit Alkohol und Drogen, sie verändern dein Verhalten und deine Wahrnehmung. Wichtig ist, dass du deine und die Grenzen anderer wahrnehmen kannst.
Melde dich bei unseren Mitarbeiter:innen, wenn du dich nicht wohlfühlst oder es dir nicht gut geht. Wir sind für dich da und unterstützen dich.
Dasselbe gilt, wenn du eine Person antriffst, der es offensichtlich nicht gut geht: Mach dich bemerkbar, damit wir euch unterstützen können.
Gib auf dich und deine Mitmenschen acht.
Das Kombinieren von unterschiedlichen Substanzen birgt Risiken. Hier findest du heraus, welche das sind: www.combi-checker.ch
Infos über psychoaktive Substanzen, Drug Checking, Risiken des Substanz- und Mischkonsums und anonyme Beratungen findest du unter www.saferparty.ch
Kurzes Glossar
Sexismus bezeichnet die Benachteiligung oder Abwertung aufgrund der Geschlechtsidentität oder des zugeschriebenen Geschlechts.
Rassismus bezeichnet das Diskriminieren, Abwerten, Beleidigen, Verleumden aufgrund von körperlichen Merkmalen oder ethnischer, kultureller bzw. nationaler Herkunft.
Ableismus bezeichnet die Benachteiligung oder Abwertung der Fähigkeiten von körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen
Lookismus bezeichnet die Benachteiligung, Abwertung oder Stereotypisierung aufgrund des Aussehens.
Queer-Feindlichkeit bezeichnet die Abwertung, Ablehnung oder Diskriminierung von queeren Menschen.
FINTA: Abkürzung für Frauen, intersexuelle Menschen, nicht-binäre Menschen, Trans-Personen und Menschen, die agender sind.